KUNSTBLATT
DER FOTO GRAFIK VERLAG IN DRESDEN
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kunstblatt Verlag, Stand 2010

Liefer- und Zahlungsbedingungen · Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kunstblatt Verlag (nachfolgend: Verlag)

§ 1 Grundsätzliches · Tätigkeitsbereich

(1) Unsere Verkäufe, (Werk-)Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit Kunden oder Bestellern. Ergänzend gilt für Unternehmer die buchhändlerische Verkehrsordnung in der jeweils letztgültigen Fassung; bei Widersprüchen zu der Verkehrsordnung gehen die Regelungen in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen vor. Diese AGB sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht in Textform gegenteiliges vereinbart ist.

(2) Kunden im Sinne dieser (i.S.d.) AGB sind alle Arten von Personen gleich ob natürlicher oder juristischer Art, unabhängig von der Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft, soweit sich nicht abweichende Sonderreglungen ergeben, welche durch gesonderten Vertrag mit dem Verlag in geschäftlichen Kontakt treten. Besteller sind Kunden, welche durch den Verlag Druckwerke herstellen, vertreiben und ausliefern lassen. Buchhändler sind Unternehmer, welche Bücher als Groß-, Zwischen- oder Einzelhändler für sich oder Dritte ein- und (weiter-)verkaufen. Endkunden sind ausschließlich Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, welche unmittelbar Druckwerke beim Verlag kaufen und von diesem, oder vom Verlagsauslieferer oder von einem Logistikdienstleister angeliefert bekommen. Unter Autor ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes zu verstehen.

(3) Alle vom Vertragspartner gemachten Vorschriften und Bedingungen, welche nicht mit unseren AGB übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform anerkannt werden. Diese gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Widrigenfalls sind vorbezeichnete Vorschriften und Bedingungen für uns unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht widersprechen.

(4) Der Verlag hat verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte, insbesondere
her- und erstellt, vertreibt und publiziert der Verlag Druckwerke und Online-Publikationen aller Art, vorwiegend von Büchern (Print und E-Books), Kalendern, Landkarten, etc.
ver- und überarbeitet der Verlag Manuskripte von externen Autoren und Bestellern hinsichtlich des Satzes und Layouts, übersendet gesetzter Manuskripte an die Autoren zur Kontrolle und Kenntnisnahme, es sei denn gegenteiliges wird vereinbart;
liefert der Verlag Druckfahnen und Proofs an Druckereien;
überwacht und kontrolliert der Verlag den Herstellvorgang von ihm verlegter Druckwerke nach Maßgabe dieser AGB und des gesondert abzuschließenden Vertrages mit dem Besteller resp. Autor von Druck-, Publikations- und Verlagsleistungen;
lagert der Verlag Druckwerke ein; - verkauft der Verlag Druckwerke sowohl an den Handel, Groß- und Zwischenhandel als auch an Endkunden, hierbei ist der Verlag berechtigt sich eines Auslieferers zu bedienen, welcher für ihn Druckwerke einlagert, versendet, frakturiert und ggf. Remissionen entgegen nimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot an den Verlag zum Abschluss eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder Verlagsvertrags dar. Ein Vertrag über Waren, Druckwerke oder sonstige Leistungen des Verlags kommt spätestens dann zustande, wenn der Verlag die bestellte Ware an den Kunden bereitstellt oder versendet resp. die Auftragsbestätigung zugeht. Jede Auftragserteilung ist formfrei möglich. Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden.

(2) Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist unsere schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten führen wir nur auf Basis eines darauf gerichteten Auftrages aus. Der Besteller hat die Selbstkosten zu erstatten. Die Erteilung des Hauptauftrages ist davon nicht abhängig.

(3) Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Unsere Netto-Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Alle Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Kosten, die durch nachträglich von dem Besteller veranlasste Veränderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

(4) Die Bestellannahme und -bearbeitung, Reklamations-, Remissions- und das Debitorenmanagement erfolgt bis auf weitere Mitteilung auch durch den AUSLIEFERER RUNGE VA. Die Parteien sind sich einig, dass Geschäftsbedingungen des Auslieferers gegenüber Dritten, welche beim Auslieferer bestellen diesen AGB des Verlages vorgehen.

§ 3 Preise · Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde kann den Kaufpreis mit dem im Shop angegebenen Zahlungsmethoden entrichten. Zahlung auf Rechnung ist in Absprache möglich. Versandkosten fallen innerhalb Deutschlands keine an. Versandkosten bei Bestellungen aus dem Ausland trägt der Besteller, wobei der Verlag sich bemüht, die kostengünstigste Versandart zu wählen. Ab bestimmten Bestellmengen kann nach Absprache der Versand kostenfrei erfolgen.

(2) Der angegebene Kaufpreis ist bindend. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, Fracht-, Handlings- und Verpackungskosten, wenn diese anfallen, werden getrennt ausgewiesen.

(3) Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(4) Der Besteller kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Besteller Unternehmer kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

§ 4 Erfüllungsort und Lieferung

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Verlags.

(2) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller Vorlagen, die für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Werktagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von montags bis freitags, ausgenommen Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

(3) Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe, höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtleistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

(4) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % vom Hundert des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Dem Besteller wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

(5) Fixe Liefertermine (§ 323 Abs.2 Nr. 2 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich oder in Textform bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Kaufen Endkunden unmittelbar unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels, bspw. Telefon, Fax, E-Mail oder Online, bei uns Druckwerke ein, so hat der Endkunde das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Waren und einer Widerrufsbelehrung in Textform ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:

Kunstblatt Verlag
c/o Alexander Atanassow
Schweizer Str. 21, 01069 Dresden
Fax: + 49 (0)351 4701310
E-Mail: info@kunstblatt-verlag.de

(2) Der Endkunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

(3) Bei einer Verschlechterung der Ware, insbesondere bei Ingebrauchnahme, kann ggf. Wertersatz für die entstandene Wertminderung vom Verlag verlangt werden. Der Endkunde ist berechtigt die erhaltene Ware vorsichtig und sorgsam zu prüfen. Hierbei darf er sich nicht wie ein Eigentümer der Sache gerieren. Hat die Prüfung der Ware zur Folge, dass das Druckwerk nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, da eine über die gewöhnliche Prüfung hinausgehende Nutzung statt gefunden hat, so hat der Endkunde diesen Wertverlust zu tragen.

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung in folgenden Fällen:
bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Letzteres ist bspw. dann der Fall, wenn ein E-Book zum Herunterladen von einer Homepage vom Verlag bereit gestellt wurde und der Endkunde den Download beginnt.

§ 6 Schäden für Verlust und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr, bspw. des zufälligen Untergangs, geht spätestens mit der Absendung des Lieferteiles auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Dies gilt nicht beim Kauf von Druckwerken durch Endkunden.

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Haftung für Mängel

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenabzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, schriftlich gegenüber dem Lieferer nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich in Textform bestätigt werden.

(2) Bei begründeter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verweigern wir die Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller nicht zumutbar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

(3) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.

(4) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware unverzüglich mündlich oder fernmündlich, sowie im Nachgang in Textform anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Sendung angegeben werden. Zur Fristwahrung müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Sendung angegeben werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Besteller. Für Kaufleute gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB.

(5) Handelt es sich bei dem Besteller oder Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Frist für die Geltendmachung der vorgenannten Mängelansprüche 12 Monate ab Lieferung der bestellten Ware. Für Verbraucher (Endkunden) gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns – egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, Verzug - sind ausgeschlossen, es sei denn, a) dass wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder b) dass Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Schadensersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verlangt werden kann oder c) dass wir von Gesetzes wegen verschuldensunabhängig haften (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder d) es geht um Ansprüche aus einer Garantie. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus einer Garantie gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) Soweit die vorgenannte Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, sind sich die Vertragsparteien einig, dass sie diese Haftungsbegrenzung ebenfalls für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verlags gelten lassen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Verlagserzeugnisse (nachfolgend Vorbehaltsware genannt) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Ist der Besteller Unternehmer, gelten zusätzlich die nachfolgenden Abs. 2 bis 5.

(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, in vollem Umfang sicherungshalber an uns ab.

(3) Der Besteller wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 10 Remissionen

(1) Handelt es sich bei dem Besteller um einen Händler, der den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Buchpreisbindung unterliegt, ist er zur Rücksendung (Remissionen) von Ware nach Regelungen zur Buchpreisbindung unterliegt, ist er zur Rücksendung (Remissionen) von Ware nach Maßgabe der folgenden Regelungen befugt: Für Rücksendungen (Remissionen) ist vorher die Zustimmung von uns oder DES AUSLIEFERERS RUNGE VA in unserem Namen einzuholen. Mit der Remission sind die Bezugsdaten anzugeben. Wir behalten uns bei ungenehmigten Remissionen die Zurückweisung vor. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind a) Titel, deren gebundener Ladenpreis vor mehr als 6 Wochen durch Anzeigen im Börsenblatt aufgehoben wurden sowie b) Titel 6 Wochen nach Erscheinen einer Neuauflage sowie c) Ware, die vor mehr als 18 Monaten vor der Remission geliefert wurde.

(2) Genehmigte und unbeschädigte Remissionen werden auf der Grundlage des ursprünglichen Kaufpreises dem Besteller voll gutgeschrieben. Beschädigt eingehende Exemplare werden dem Besteller in Höhe von 25% des Ladenpreises gutgeschrieben, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Bei beschädigten Exemplaren, die nach unserer billigen Einschätzung nicht wiederverkäuflich sind, behalten wir uns vor, keine Gutschrift zu erteilen. Wir nehmen pro Kalenderjahr insgesamt Remissionen bis zu einem Wert an, der 5% des Jahresumsatzes des jeweiligen Händlers entspricht. Elektronische Produkte können nur originalverpackt (versiegelt) remittiert werden.

(3) Rücksendungen (Remissionen) sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu senden an den Verlag oder den AUSLIEFERER RUNGE VA.

(4) Abweichend von den Abs. 1 bis 3 gehen individualvertragliche Vereinbarungen über Remissionen (Remissionsauflagen oder -Abreden) den vorbezeichneten allgemeinen Regelungen vor. Soweit diese abweichenden Remissionsauflagen oder -Abreden unwirksam sein sollten sind sich die Parteien einig, dass dann Remissionen ausschließlich nach Maßgabe der Abs. 1 bis 3 erfolgen dürfen.

§ 11 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch den Verlag verarbeitet und gespeichert werden, soweit es der Vertrag erfordert. Der Verlag hält sich dabei an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ggf. ergänzend der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Im elektronischen bzw. online Geschäftsverkehr gelten darüber hinaus die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sowie ggf. ergänzend der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).

§ 12 Gerichtsstand · Rechtswahl · Salvatorische Klausel

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29 EGBGB). Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet bei grenzüberschreitenden Geschäften keine Anwendung.

(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertrag mit dem Verlag dessen Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Dresden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unser AGB oder von mit uns geschlossenen Verträgen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt das die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall, dass sie die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen werden, welche der unwirksamen am nächsten kommt.